Bilanz: 5.347 Personen aus 45 Staaten in 37 Flügen evakuiert (16.–26.08.2021)
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„Laut Aussage der Wehrbeauftragten Dr. Högl seien im Rahmen der Evakuierungsoperation vom 16. August bis 26. August 2021 mit insgesamt 37 Flügen 5 347 Personen aus mindestens 45 Staaten evakuiert worden. Hierzu zählten auch 154 schutzbedürftige Personen.“
Bilanz der militärischen Evakuierungsoperation (16.–26.08.2021): 5.347 Personen aus mindestens 45 Staaten in 37 Flügen, die bislang größte Evakuierungsoperation in der Geschichte der Bundeswehr. Darunter 154 besonders schutzbedürftige Personen.
Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.
Am Abend des 03.08.2021 zündete ein Selbstmordattentäter vor dem Haus des afghanischen Verteidigungsministers in unmittelbarer Nähe der Green Zone in Kabul; mindestens acht weitere Menschen wurden getötet. Geschäftsträger van Thiel war über die Reaktion der Staatssekretärin Leendertse, die seinen Bericht zunächst angezweifelt habe, „tief überrascht“; sie habe „unter wahnsinnigem Druck aus dem BMI“ gestanden, einen geplanten Abschiebeflug durchzuführen.
Ab 06.08.2021 fielen in rascher Folge Provinzhauptstädte an die Taliban: Bis 10.08. acht von 34, am 12.08. fiel die strategisch wichtige Stadt Ghazni (~180.000 Einwohner); innerhalb einer Woche waren es insgesamt zehn Provinzhauptstädte.
In einer Ministervorlage des AA-Länderreferats Afghanistan an Außenminister Maas vom 11.08.2021 wurden drei Szenarien skizziert: (1) militärische Machtübernahme der Taliban als „sehr reale Möglichkeit“ (Emirat 2.0); (2) verhandelte Machtübergabe nach Einkesselung Kabuls; (3) Bürgerkrieg oder Verhandlungslösung, als „eher unwahrscheinlich“ eingestuft.
Der damalige Krisenbeauftragte des AA Dr. Diehl warnte in einer Vorlage vom 11.08.2021: Eine Evakuierung sei ohne den Flughafen Kabul (HKIA) nicht möglich; eine andauernde deutsche Präsenz in Kabul sei ohne US-Botschaft nicht möglich; bei Verpassen des Entscheidungspunktes sei eine Evakuierung de facto nicht mehr durchführbar.