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Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.10 — Krisenstab 15.08. S. 572 2021-08-15

Krisenstab 15.08.2021 entschied „unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen“

Originalstelle
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 572 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Krisenstab, Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundestag Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 572 (Dokument insgesamt S. 508–620)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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