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Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.5 — Landsleutebrief 12.08. S. 529–531 2021-08-12

Landsleutebrief mit dringender Ausreiseaufforderung erst am 12.08.2021 versandt; Botschaft hatte schon im Juli gebeten

Originalstelle
„Die deutsche Botschaft Kabul weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und begrenzten Kapazitäten keine Garantie dafür geben kann, dass auch bei einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage … die konsularische Betreuung durch die Botschaft gewährleistet werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 529–531 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel hatte schon im Juli 2021 um den Versand eines Landsleutebriefes gebeten. Bis Donnerstag, 12.08.2021, sei dies „verweigert“ worden. Der Versand wurde laut Dr. Diehl mit der Veröffentlichung des verschärften Asyllageberichts gekoppelt („politische Vorgabe“). Inhalt: dringende Ausreiseaufforderung; Hinweis, dass konsularische Betreuung „bald wegzufallen droht“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt, BAMF Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 529–531 (Dokument insgesamt S. 508–620)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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