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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.3 c) — Informationsfluss S. 504 August 2021

Eventualfallplanung der Bundeswehr lag weder Sicherheitsberater noch dem AA-Länderreferat 040 vor

Originalstelle
„würde gerne AA 040 [Länderreferat] zum derzeitigen Planungsstand Evakuierung DEU StA Kabul (AFG) (erstmal im kleinen Kreis) vortragen. Einstufung – VS- geheim.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 504 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch” bekam die als VS-geheim eingestufte Eventualfallplanung der Bundeswehr „nie vorgelegt”, weil der Militärattaché-Posten in Kabul nicht besetzt war. Auch dem AA-Referat 040 (Krisenreaktionszentrum) lagen die aktualisierten militärischen Planungen am 09.08.2021 noch nicht vor. Laut E-Mail des BMVg-Verbindungsbeamten wollte das BMVg SE I 5 dem Referat den Planungsstand erst „im kleinen Kreis” vortragen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: „Fisch”, Krisenreaktionszentrum, BMVg SE I 5 Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 504 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

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Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

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ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

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Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

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