Gastlandwahl: ursprünglich Pakistan vorgesehen, BMVg erweiterte auf Usbekistan; keine formalen Absprachen vor 13.08.2021
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„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung zu [erhalten]“, die man für die Durchführung einer Evakuierungsoperation benötige. Die Wahl Pakistans hätte demgegenüber auch „keinen Vorteil“ gehabt: Und es war dann so, dass andere Länder - das haben wir im Laufe der Evakuierung festgestellt - massive Probleme auch hatten mit dem Land, das alternativ möglich gewesen wäre. Also, es wäre nicht besser gewesen. Eine üblicherweise im Prozess einer Eventualfallplanung vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabsitzung am 13. August 2021 nicht statt.“
Das Einsatzführungskommando berücksichtigte ursprünglich Pakistan als mögliches Gastland (wegen Reichweite NH90 Islamabad–Kabul). Das BMVg ordnete eine „offenere” Planung an und ließ Usbekistan hinzunehmen. Im August 2021 schlug die Bundeswehr zwei Gastländer vor; das AA empfahl nach Rücksprache mit den Länderreferaten Usbekistan, weil dort die Unterstützung „leichter” zu erhalten gewesen sei. Eine üblicherweise vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabssitzung am 13.08.2021 nicht statt.
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).