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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Residentur BND S. 500–501 Mai – August 2021

BND-Residentur (Compound 2): integrierte Evakuierungsplanung mit Botschaft, Verlegung zur Botschaft als Hauptweg

Originalstelle
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das Memorandum of Understanding mit der anderen Nation der Evakuierung zu nutzen und dort auch nicht als BND-Partikel sehr auffällig zu sein, sondern eben als Angehörige der deutschen Botschaft da aufzugehen oder auf den ersten Blick verborgen zu sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 500–501 (Original, neues Fenster)

Die BND-Residentur (Compound 2, ca. 1 km von der Botschaft entfernt) hatte gestufte Notfallpläne von „Verbleib” bis „Totalevakuierung”. Die Planung war laut Stellvertretendem Residenten T. G. integriert mit der Botschafts-Planung. Der Hauptweg war Verlegung zur Botschaft und gemeinsame Evakuierung über das US-MoA, um „als BND-Partikel” nicht aufzufallen. Die Residentur betrieb „Aggressive Housekeeping” ab Mai/Juni/Juli 2021 (Abbau redundanter Systeme) und begann die endgültige Materialvernichtung ab dem 13.08.2021.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: BND, T. G., Deutsche Botschaft Kabul Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 500–501 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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