Evakuierungsplanung der Botschaft umfasste ca. 300–350 Personen; Ortskräfte ausdrücklich nicht einkalkuliert
Originalstelle
„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“
Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.
Die militärische Eventualfallplanung der Bundeswehr beruhte auf vom AA übermittelten Zahlen: ca. 300 Personen. Diese Größe ergab sich aus ca. 80 ELEFAND-Einträgen plus Kernfamilien plus Puffer. Ortskräfte waren nicht einkalkuliert. Mitte 2020 informierte der Leiter des KRZ Dr. Jokisch die zuständige Staatssekretärin Leendertse: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Die endgültige Entscheidung zur Inkludierung von Ortskräften und weiteren afghanischen Berechtigten fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).