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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.2 — Zivile Hubschrauber S. 496–497 Juni – August 2021

Vertrag mit zivilem Hubschrauberanbieter „unterschriftsreif”, Mittel aber erst nach dem 15.08.2021 verfügbar; Vertrag nicht abgeschlossen

Originalstelle
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen, die in diesen Ländern aktiv sind, die verkaufen ihre Kapazitäten dann - - Es ist nicht auszuschließen, dass sie es dann an den Meistbietenden vor Ort tun, also in der konkreten Situation. Also hundertprozentige Sicherheit hat man, glaube ich, nie, egal was man tut.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 496–497 (Original, neues Fenster)

Neben dem US-MoA bemühte sich die Botschaft um Anmietung exklusiver ziviler Hubschrauberkapazitäten, wie in der Kurzberatung empfohlen und vom Zeugen Zeidler dringlich gefordert, um nicht ausschließlich von US-Kapazitäten abhängig zu sein. Laut Dr. Jokisch war der Vertrag nach einem komplizierten Vergabeverfahren „unterschriftsreif”, die Mittel standen aber erst kurz nach der Evakuierung der Botschaft am 15.08.2021 zur Verfügung, und der Vertrag wurde nicht mehr abgeschlossen. Jokisch wies zugleich darauf hin, dass auch zivile Anbieter keine „hundertprozentige Verlässlichkeit” geboten hätten (Verkauf an Meistbietenden möglich).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, „Fisch” Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 496–497 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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