Vertrag mit zivilem Hubschrauberanbieter „unterschriftsreif”, Mittel aber erst nach dem 15.08.2021 verfügbar; Vertrag nicht abgeschlossen
Originalstelle
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen, die in diesen Ländern aktiv sind, die verkaufen ihre Kapazitäten dann - - Es ist nicht auszuschließen, dass sie es dann an den Meistbietenden vor Ort tun, also in der konkreten Situation. Also hundertprozentige Sicherheit hat man, glaube ich, nie, egal was man tut.“
Neben dem US-MoA bemühte sich die Botschaft um Anmietung exklusiver ziviler Hubschrauberkapazitäten, wie in der Kurzberatung empfohlen und vom Zeugen Zeidler dringlich gefordert, um nicht ausschließlich von US-Kapazitäten abhängig zu sein. Laut Dr. Jokisch war der Vertrag nach einem komplizierten Vergabeverfahren „unterschriftsreif”, die Mittel standen aber erst kurz nach der Evakuierung der Botschaft am 15.08.2021 zur Verfügung, und der Vertrag wurde nicht mehr abgeschlossen. Jokisch wies zugleich darauf hin, dass auch zivile Anbieter keine „hundertprozentige Verlässlichkeit” geboten hätten (Verkauf an Meistbietenden möglich).
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).