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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.1 — Krisenplan Botschaft S. 492–493 April – August 2021

Krisenplan der Botschaft Kabul wurde im April und 09.08.2021 aktualisiert; Evakuierung „auf dem Landweg nicht vorstellbar”

Originalstelle
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht zu gewährleisten ist. Eine Evakuierung auf dem Luftweg ist aktuell nur vom Flughafen KABUL (HKIA) vorgesehen; weitere Optionen wurden durch ein KUT [Krisenunterstützungsteam] geprüft […]. Der Transport zu HKIA muss - aufgrund wahrscheinlicher Einschränkungen auf dem Landweg - vermutlich ebenfalls durch Hubschrauber über die Luft erfolgen. Hierzu hat die Botschaft ein MoU mit der US Botschaft unterzeichnet. Eine exklusive Anmietung von zivilen Lufttransportmitteln wird derzeit geprüft.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 492–493 (Original, neues Fenster)

Der Krisenplan der Deutschen Botschaft Kabul wurde am 28.04.2021 und am 09.08.2021 aktualisiert. Er stellte fest: Landweg nicht vorstellbar, Luftweg nur von HKIA möglich; Transport zum HKIA voraussichtlich nur per Hubschrauber. Das MoU mit der US-Botschaft war unterzeichnet; exklusive Anmietung ziviler Lufttransportmittel war noch in Prüfung. Geschäftsträger van Thiel bewertete den Krisenplan zwar als „guter Krisenplan”, sah aber problematische Punkte bei Sammelpunkten und Transfers.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 492–493 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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