Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Grundlagen Evakuierung S. 491–492

Drei Evakuierungsformen: diplomatisch (AA), schnelle Luftevakuierung und robuste Evakuierung (BMVg)

Originalstelle
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der Transportmittel sowie dem Schutz der Plattformen selbst dient. Es findet nur ein gesicherter Transport zwischen einem Evakuierungspunkt und einem sicheren Gast-/Drittland statt. Die zu Evakuierenden müssen den Evakuierungspunkt, zum Beispiel den Flughafen, aus eigener Kraft erreichen oder werden durch die deutsche Auslandsvertretung dorthin verbracht. 1.2.2 Robuste Evakuierung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 491–492 (Original, neues Fenster)

Bei Evakuierungen aus Krisen wird unterschieden: (1) Diplomatische Evakuierung mit zivilen Mitteln (Linien- und Charterflüge) unter AA-Verantwortung; (2) Schnelle Luftevakuierung mit kleinem, schnell verfügbarem Truppenkörper zum Schutz der Plattformen; die zu Evakuierenden erreichen den Evakuierungspunkt aus eigener Kraft; (3) Robuste Evakuierung mit zusätzlichen Kräften, wenn die Auslandsvertretung den Sammelpunkt nicht mehr verlassen kann. Bei militärischer Notwendigkeit geht die Federführung auf das BMVg über. Zeuge Gonter ordnete die Evakuierung aus Kabul als robuste Operation ein.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundeswehr Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 491–492 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — ELEFAND S. 475

ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenreaktionszentrum S. 469–471

Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Personen; Leiter im Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch

Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Krisenreaktionszentrum, Dr. Jokisch abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenbeauftragter S. 471–472

Wechsel des Krisenbeauftragten mitten in der Evakuierung: Dr. Zahneisen erst ab 17.08.2021

Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juli/August 2021 Akteure: Dr. Diehl, Dr. Zahneisen, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json