Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.7 — Umsetzung der Empfehlungen S. 490

Sicherheitsberater „Fisch”: „Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen”

Originalstelle
„Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 490 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch” bestätigte in seiner Vernehmung, dass die Empfehlungen der Kurzberatung nicht vollständig umgesetzt wurden. Botschafter Zeidler kritisierte bereits am 01.04.2021 in einer E-Mail offen, dass der Bericht „nicht umsetzbare Empfehlungen” enthalte (z.B. bezüglich Unterbringung von max. 20 Personen) und forderte zügige Regelungen zur Anmietung ziviler Helikopter.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Zeidler, Deutsche Botschaft Kabul Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 490 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

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ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
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Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

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Wechsel des Krisenbeauftragten mitten in der Evakuierung: Dr. Zahneisen erst ab 17.08.2021

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