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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.2 — Empfehlungen Kurzberatung S. 487–488 März 2021

Kurzberatung empfahl MoU USA, Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten und Eventualfallplanung der Bundeswehr

Originalstelle
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487–488 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 487–488 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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