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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.1 — Problemfelder S. 485–487 März 2021

Vermerk Kurzberatung März 2021 listet konkrete Problemfelder, u.a. Wegfall Lufttransport, Landmarsch „abwegig”, Bagram nicht verfügbar

Originalstelle
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall • Aufgrund der schlechten Sicherheitslage ist ein Landmarsch in ein Drittland im Evakuierungsfall eine abwegige Handlungsmöglichkeit; selbst der Straßenmarsch zu (Luft-)EvakPkt [Evakuierungspunkt] könnte nur eingeschränkt möglich sein • Stark eingeschränkter Zugang zum Flugplatz (FlPl) HKIA; als zentraler Hub im Krisenfall vermutlich überlastet • Zugriff auf EvakPkt [Evakuierungspunkt] FlPl [Flugplatz] BAGRAM AIRFIELD (BAF) wird in Post-RSM-Szenario wahrscheinlich nicht verfügbar sein • Fehlende medizinische Notfallversorgung bei Wegfall der medizinischen Einrichtungen „Role 3” (BAF) [Bagram Airfield] und „RS [Resolute Support] Role 2” (HKIA)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 485–487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung listet konkret die Problemfelder für die Handlungsfähigkeit der Botschaft bei Wegfall der RSM-Fähigkeiten: Sicherheitskonzept der Green Zone basiere entscheidend auf RSM; geringes Engagement der afghanischen Regierung und ungenügende Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte; Wegfall militärischer Lufttransportkapazitäten; Landmarsch in ein Drittland „abwegig”; eingeschränkter HKIA-Zugang; kein Zugriff auf Bagram im Post-RSM-Szenario; fehlende medizinische Notfallversorgung (Role 3 und Role 2). Krisenverschärfend wirkten zusätzlich u.a. die hohe Dunkelziffer deutscher Staatsangehöriger und Doppelstaatler sowie Loyalitätskonflikte der ANSF.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 485–487 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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