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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.2 — Kurzberatung statt vollem KVT S. 483 März 2021

Herabstufung von vollem KVT auf „kurz-KVT”; Botschafter Zeidler kritisierte, BMVg-Vertreter bewertete die Planung „sehr kritisch”

Originalstelle
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte, Aufgabenwahrnehmung und Zeitbedarf bei KVT-/KB-Entsendungen haben grundsätzlich das Potential, die gemeinsame Auftragserfüllung bei zukünftigen Entsendungen in den Empfangsstaaten zu erschweren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483 (Original, neues Fenster)

Das ursprünglich von der Botschaft geforderte volle KVT wurde auf eine Kurzberatung (05.–08.03.2021) mit nur drei Personen herabgestuft. Botschafter Zeidler kritisierte dies deutlich; auch der mitgereiste BMVg-Vertreter bewertete die Planung im Nachgang „sehr kritisch” wegen offenkundiger Ablagen im ressortgemeinsamen Verständnis. Vertreter des Länderreferats für AFG und PAK nahmen trotz Angebot nicht teil.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, BMVg, Länderreferat AP05 Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 483 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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