Sicherung des HKIA bis zur Evakuierung ungeklärt; TUR-Übernahme intransparent, US-CHOD Milley lehnt US-Absicherung ab
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„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und USA hierzu in (intransparenten) bil. [bilateralen] Gesprächen mit Ziel einer Weiterführung unter TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilungs-Erwartung ggü. anderen Nationen. TUR [türkisches] Commitment wohl noch nicht abschließend gesichert. […] TUR ursprünglicher Wunsch nach Weiterbetrieb unter NATO Flagge nicht realisierbar. US Chod [Chief of Defense] Milley hat Übernahme der Absicherung Flughafensicherheit durch USA abgelehnt.“
Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).