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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — HKIA S. 479–480 Ende 2020 – August 2021

Hamid Karzai International Airport: „absolute Schlüsselstelle” für jede Evakuierung; Landweg „de facto ausgeschlossen”

Originalstelle
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn es darum geht, in einem Krisenfall Menschen außer Landes zu bringen. Der Landweg konnte de facto quasi ausgeschlossen werden, besonders aufgrund der Kontrolle der Taliban in der Fläche. Andere Flughäfen haben sich dann spätestens mit der Aufgabe von Bagram [am 2. Juli 2021] von amerikanischer Seite erübrigt. Das heißt, dieser eine Flughafen war die absolute Schlüsselstelle für unsere eigene Evakuierungsmöglichkeit, aber auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder eben anderer Schutzbedürftiger, wie zum Beispiel den Ortskräften.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479–480 (Original, neues Fenster)

Der internationale Flughafen Kabul (HKIA) wurde im Krisenmanagement als „absolute Schlüsselstelle” und „Nadelöhr” verstanden. Der Landweg war wegen der Taliban-Kontrolle der Fläche de facto ausgeschlossen; mit der US-Aufgabe von Bagram am 02.07.2021 fielen Alternativen weg. Der Botschafts-Referent R. sah hierin die einzige realistische Evakuierungsoption.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: HKIA, Deutsche Botschaft Kabul, Taliban Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 479–480 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–August 2021 Akteure: Türkei, USA, NATO, BMVg… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json

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