Hamid Karzai International Airport: „absolute Schlüsselstelle” für jede Evakuierung; Landweg „de facto ausgeschlossen”
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„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn es darum geht, in einem Krisenfall Menschen außer Landes zu bringen. Der Landweg konnte de facto quasi ausgeschlossen werden, besonders aufgrund der Kontrolle der Taliban in der Fläche. Andere Flughäfen haben sich dann spätestens mit der Aufgabe von Bagram [am 2. Juli 2021] von amerikanischer Seite erübrigt. Das heißt, dieser eine Flughafen war die absolute Schlüsselstelle für unsere eigene Evakuierungsmöglichkeit, aber auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder eben anderer Schutzbedürftiger, wie zum Beispiel den Ortskräften.“
Der internationale Flughafen Kabul (HKIA) wurde im Krisenmanagement als „absolute Schlüsselstelle” und „Nadelöhr” verstanden. Der Landweg war wegen der Taliban-Kontrolle der Fläche de facto ausgeschlossen; mit der US-Aufgabe von Bagram am 02.07.2021 fielen Alternativen weg. Der Botschafts-Referent R. sah hierin die einzige realistische Evakuierungsoption.
Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.
Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.
Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.
Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).
Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.
Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).