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Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.1 — Green Zone S. 476–478

Green Zone formal durch afghanische CRU 222 gesichert, faktisch stark trainiert und überwacht von US-, GBR- und NOR-Kräften

Originalstelle
„Die Sicherung der GZ [Green Zone] erfolgt maßgeblich durch AFG [afghanische] Sicherheitskräfte, die im Rahmen von RSM [Resolute Support Mission] von den KABUL SECURITY FORCES (KSF) geschult, beraten und unterstützt werden (Train, Advice and Assist – TAA). Hervorzuheben sei hier die AFG CRISIS RESPONSE UNIT (CRU) 222, die von einer NOR [norwegischen] Eliteeinheit angeleitet wird. Ergänzt wird das personelle Konzept derzeit noch um QUICK REACTION FORCES der RSM. Ohne eine fortdauernde Unterstützung durch RSM ist absehbar, dass die Fähigkeiten der AFG Sicherheitskräfte graduell nachlassen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 476–478 (Original, neues Fenster)

Die Green Zone (Sicherheitsbereich mit den meisten westlichen Botschaften) wurde formal durch afghanische Spezialkräfte gesichert, insbesondere durch die Crisis Response Unit (CRU) 222, die von norwegischen Eliten angeleitet wurde. Train-Advice-Assist erfolgte durch die Kabul Security Forces im Rahmen der RSM, ergänzt durch deren Quick Reaction Forces. Ohne fortdauernde RSM-Unterstützung war absehbar, dass die afghanischen Fähigkeiten graduell nachlassen würden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: RSM, Kabul Security Forces, CRU 222, Norwegen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 476–478 (Dokument insgesamt S. 468–507)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 — Sicherheitskonzept Botschaft S. 475

Sicherheitskonzept der Deutschen Botschaft Kabul war integraler Bestandteil der Green Zone und stützte sich auf RSM-Fähigkeiten

Die Fähigkeiten der Resolute Support Mission (RSM) waren laut Bledjian „integraler Bestandteil” des Sicherheitskonzepts der Deutschen Botschaft Kabul und der Green Zone. Nach dem Doha-Abkommen bestand laut Sicherheitsberater „Fisch” „akuter Handlungsbedarf zur Neuausrichtung”, weil das Sicherheits- und Evakuierungskonzept in das „Konstrukt Green Zone” eingebettet war.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bledjian, „Fisch”, RSM, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Krisenstufen S. 481–482

Krisenstufen 0 bis 4: Kabul stand im Untersuchungszeitraum auf 3a, am 13.08.2021 Anhebung auf 3b

Die Krisenstufen reichen von 0 (keine sicherheitsrelevanten Umstände) über 2a/2b (freiwillige oder verpflichtende Ausreise von Familienangehörigen), 3a/3b (Reduzierung des Botschaftspersonals und Ausreise der Mittler) bis 4 (endgültige Schließung). Für die Deutsche Botschaft Kabul galt im Untersuchungszeitraum Stufe 3a; in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurde sie auf 3b angehoben. Das Personal war „sehr stark reduziert” und arbeitete in einem etwa sechswöchigen Rotationsmodus.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 13.08.2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — ELEFAND S. 475

ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenreaktionszentrum S. 469–471

Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Personen; Leiter im Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch

Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Krisenreaktionszentrum, Dr. Jokisch abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenbeauftragter S. 471–472

Wechsel des Krisenbeauftragten mitten in der Evakuierung: Dr. Zahneisen erst ab 17.08.2021

Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juli/August 2021 Akteure: Dr. Diehl, Dr. Zahneisen, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json