Seehofer (BMI): „Wir haben da keine Fehler gemacht“, „Humanität auf Dauer nur mit Ordnung“
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„Natürlich macht man auch mal Fehlentscheidungen aber im Zusammenhang mit Afghanistan, Ortskräften und unserem Zuständigkeitsbereich würde ich bis heute nicht aus Besserwisserei, sondern wirklich aus Überzeugung sagen: Ich habe meinen - - Ich sage immer, wenn ich zufällig jemanden treffe, wie heute wieder hier in der Nähe des Plenarsaals - -sage ich: Wir haben da keine Fehler gemacht.“
Der damalige Innenminister Seehofer verteidigte das BMI-Handeln: „Wir haben da keine Fehler gemacht“. Sein Leitprinzip sei die Abwägung von „Humanität und Ordnung“ gewesen; „Humanität auf Dauer“ sei nur mit „ordentlichen Regeln“ zu gewährleisten. Die BMI-Beschäftigten seien „dem Ruf ihres Herzens gefolgt“ und hätten auch pragmatisch entschieden.
Hinweis zur Einordnung: Selbstbewertung des damaligen Innenministers; sie kontrastiert mit den dokumentierten Verzögerungen und der scharfen BMI-Kritik aus dem eigenen Haus (Engelke handschriftlich Januar 2021).
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.