Bridge the Gap.

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Bewertung Teil 2, Kap. 5 — Bilanz S. 452–453

Müller (BMZ): „Keine Toten unter den Ortskräften der EZ, keine ernsthaften Bedrohungen“; unterschiedliche Gefährdung in den Ressorts

Originalstelle
„Und wir können wirklich - - „Stolz“ ist das falsche Wort. Das Ergebnis ist befriedigend. Es gab keine Toten unter den Ortskräften der EZ, und es gab keine ernsthaften Bedrohungen. Es wurden für einen kurzen Zeitraum mal vier Leute kurz verhaftet; eine Ortskraft ist irgendwo beim Einkauf oder vor der Tür auf eine Sprengmine getreten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 452–453 (Original, neues Fenster)

Der damalige BMZ-Minister Müller bilanzierte: Es habe keine Toten unter den Ortskräften der Entwicklungszusammenarbeit gegeben und keine ernsthaften Bedrohungen außer einer Sprengminenexplosion und einer kurzen Verhaftung von vier Personen. Er sieht damit nachträglich keine „Falscheinschätzung der Gefährdungslage“ bestätigt. Müller verwies auf die unterschiedliche Gefährdung von BMVg-Ortskräften gegenüber „einer Köchin im Krankenhaus“.

Hinweis zur Einordnung: Die Bewertung von Minister Müller steht in deutlichem Kontrast zu den Schilderungen der vernommenen Ortskräfte (insbesondere der Ortskraft der GIZ, die durch eine Schussverletzung sechs Wochen im Krankenhaus war, und der Ortskraft der KfW zu Hausdurchsuchungen).
Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Müller (BMZ) Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 452–453 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Widersprüche und abweichende Sichten

Abweichende Einschätzungen

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.5 — Ortskraft der KfW: Hausdurchsuchungen S. 385

Hausdurchsuchungen durch Taliban bei Familien von Ortskräften nach deren Ausreise (September 2021)

Die Zeugin berichtete von zwei Hausdurchsuchungen durch Taliban am 13. und 18.09.2021 bei ihrer Familie in Afghanistan; gedroht wurde, einen Sohn als Soldat mitzunehmen. Ähnliche Vorfälle gab es laut der Zeugin bei über 100 Mitgliedern einer von ihr gegründeten „Ortskräftefrauengruppe“.

Thema: Humanitäre Lage September 2021 abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Kernkonflikt: Bundesregierung wog Schutz der Ortskräfte gegen Sicherheits- und Signal-Bedenken ab

Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.

Thema: Ortskräfte abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.1 — Bundeswehr S. 371–372

Ortskraft der Bundeswehr: TV-Journalist im Bundeswehr-Medienzentrum Nordafghanistan 2015–2021, durch Arbeitgeberwechsel 2016 vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.

Thema: Ortskräfte 2015–2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Bayan-e-Shamal-Mediencenter abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.3 — Ortskraft der Bundeswehr: Ablehnungen S. 373–374

Ortskraft der Bundeswehr: Wiederholte Ablehnungen durch Bundeswehr, Konsulat, FODA, Generalinspekteur Zorn, BAMF; Kündigung als Reaktion auf „Flüchtlingsantrag“

Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.

Thema: Ortskräfte April–August 2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Eberhard Zorn (Generalinspekteur), BAMF, Deutsche Botschaft… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4 — Ortskraft der Bundeswehr: Evakuierungsversuche S. 375–376

Ortskraft der Bundeswehr: erster Evakuierungsversuch 19.08.2021 am Nordtor gescheitert (Tränengas, Tausende Menschen, Sohn verletzt)

Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json