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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 5 — August 2021 S. 466–467 13.–15.08.2021

Krisenstabssitzung 13.08.2021: Charterflieger für Montag 16.08. organisiert, durch Beschleunigung der Ereignisse am Wochenende überholt

Originalstelle
„[Jokisch:] Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Dr. Jokisch geplant gewesen, zivile Charterflüge in den folgenden Tagen einzusetzen. Auch das Lagebild habe sich am Freitag, den 13. August 2021, noch so dargestellt, „dass man das [am] Montag“ auf dem Flughafen in Kabul hätte umsetzen können. … Am Wochenende hätten sich die Ereignisse dann „aber eben sehr stark beschleunigt“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 466–467 (Original, neues Fenster)

Im AA-Krisenreaktionszentrum war noch am 13.08.2021 ein Charterflieger für Montag 16.08.2021 organisiert. Die Beschleunigung der Lage am Wochenende (Fall Kabuls 15.08.) machte den Einsatz unmöglich. Zu keinem Zeitpunkt vor der militärischen Evakuierungsoperation kam es zu einem zivilen Charterflug, trotz mehrfacher Anstöße aus Kanzleramt und BMVg.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 466–467 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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