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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 4 — Merkel-Bitte 15.07.2021 S. 464–465 15.–30.07.2021

Merkel handschriftlich 15.07.2021: „Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen“; Ressortbesprechung 30.07.: „noch keine Notwendigkeit“

Originalstelle
„Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen. … [Busch, BMI:] Es war tatsächlich am 30. Juli so, dass wir nicht mal einen Charter vollbekommen hätten. Es schlossen sich ja diverse andere Fragen an: Wer organisiert die Charter? Wer hat da Zugang zu den Airlines? Und wer übernimmt die Kosten dafür? Und wer erklärt denn der afghanischen Regierung auch, dass wir da jetzt also mit Charter Ortskräfte einfliegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 464–465 (Original, neues Fenster)

Bundeskanzlerin Merkel vermerkte am 15.07.2021 handschriftlich auf einer Vorlage: „Bitte Charterflüge noch mal prüfen“. Die Bitte wurde am 16.07. an die Ressorts weitergeleitet; in der Kabinettssitzung am 21.07. übernahm das AA die Federführung. Eine Ressortbesprechung am 30.07.2021 stellte fest: Wegen verfügbarer Linienflüge bestehe „noch keine Notwendigkeit für Chartermaßnahmen“.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 464–465 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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