Merkel handschriftlich 15.07.2021: „Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen“; Ressortbesprechung 30.07.: „noch keine Notwendigkeit“
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„Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen. … [Busch, BMI:] Es war tatsächlich am 30. Juli so, dass wir nicht mal einen Charter vollbekommen hätten. Es schlossen sich ja diverse andere Fragen an: Wer organisiert die Charter? Wer hat da Zugang zu den Airlines? Und wer übernimmt die Kosten dafür? Und wer erklärt denn der afghanischen Regierung auch, dass wir da jetzt also mit Charter Ortskräfte einfliegen.“
Bundeskanzlerin Merkel vermerkte am 15.07.2021 handschriftlich auf einer Vorlage: „Bitte Charterflüge noch mal prüfen“. Die Bitte wurde am 16.07. an die Ressorts weitergeleitet; in der Kabinettssitzung am 21.07. übernahm das AA die Federführung. Eine Ressortbesprechung am 30.07.2021 stellte fest: Wegen verfügbarer Linienflüge bestehe „noch keine Notwendigkeit für Chartermaßnahmen“.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.