Widersprüchliche Berichte über Ghanis Position: laut Potzel bat Ghani um Verzicht; laut van Thiel sagte Ghani: „natürlich könnt ihr wie die anderen das machen, ihr sollt nur keine Welle machen“
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„[van Thiel:] dann sagten die: Nee, nee, also natürlich könnt ihr wie die anderen das machen. - Was gemeint ist, ist das, was der Ghani gesagt hat: Ihr sollt keine Welle machen, ihr sollt nicht in der Presse da groß rumposaunen, ihr sollt nicht angeben. Ihr macht das - - wie die anderen, ihr macht das diskret.“
Zwei deutsche Zeugen schilderten Präsident Ghanis Position zu Charterflügen unterschiedlich: Sonderbeauftragter Potzel berichtete, Ghani habe um Verzicht gebeten (Sorge um seine Autorität, „run to the exit“). Geschäftsträger van Thiel kontrollierte das nach: Migrationsminister Mohib und Ghani hätten gesagt, Deutschland könne wie die anderen handeln, solle nur „keine Welle“ machen. Van Thiel hielt das Destabilisierungsargument für überstrapaziert.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.