Geplanter Charterflug 25.06.2021 (BMVg, bis 300 Personen) am 22.06. storniert; Brigadegeneral Meyer riet wegen eigener Sicherheit ab
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„[Meyer:] Unsere Sorge war halt, wenn man nur 300 davon anspricht, das bleibt nicht geheim, sondern das wird sich sofort rumsprechen … dass nicht nur diese 300 auf den Flugplatz drängen, sondern möglicherweise viele Hundert mehr, die dann versuchen, auf diese Flieger noch mit draufzukommen.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ordnete für 25.06.2021 zwei zivile Charterflüge für bis zu 300 Personen aus Masar-i-Scharif an. Brigadegeneral Meyer riet wegen reduzierter Eigensicherung und befürchteten „Ansturms“ auf den Flughafen ab; in einem internen EFK-Dokument vom 20.06.2021 ist vermerkt, dass Meyer „ausdrücklich abgeraten“ habe, eine Machbarkeitsauswertung mit benötigten Verstärkungskräften überhaupt nach Berlin zu melden. Am 22.06.2021 wurde der Flug storniert.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.