Passproblematik: ca. 80 % der Ortskräfte ohne afghanischen Pass; Ghani lehnte 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Ersatzdokumente ab
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„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani habe dies verweigert und stattdessen am 28. oder 29. Juli 2021 erklärt, er würde sich um eine „Beschleunigung der Passausgabe […] kümmern“. Hinterher habe man gesehen, dass dieses Verfahren viel zu langsam gewesen sei.“
Etwa 80 % der berechtigten Ortskräfte hatten keinen afghanischen Pass, was die Ausreise zusätzlich erschwerte. Präsident Ghani lehnte am 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ab, um öffentlichkeitswirksame Massenausreisen zu vermeiden, und sagte stattdessen ein „Schnellverfahren“ für afghanische Pässe (max. 2 Wochen) zu. Bei Ghanis Flucht am 15.08. war dieses Verfahren noch nicht wirksam.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.