Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Kritik Grohmann S. 446–447

Grohmann kritisiert die Einschränkung „nur frühere Antragsteller“: „diese Logik […] erschließt sich mir nicht“

Originalstelle
„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren seit 2013, waren nach der Bewertung meiner Vorgänger nicht gefährdet. … Und die Logik, dass nur diejenigen gefährdet sind, die damals eine Anzeige gestellt haben, aber abgelehnt wurden, und diejenigen, die keine Anzeige gestellt haben, nicht gefährdet sind, … die erschließt sich mir nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 446–447 (Original, neues Fenster)

Der BMVg-Ressortbeauftragte Grohmann kritisierte „massiv“ die Einschränkung, dass nur Ortskräfte mit früher abgelehnter Gefährdungsanzeige nun erneut antragsberechtigt seien; die Logik sei unverständlich. Das BMI entschied intern, „diesen Vorbehalt […] nicht anzuwenden“, und hob die Zweijahresgrenze pauschal auf.

Thema: Ortskräfte Akteure: Grohmann (BMVg), Ehrentraut (BMI), Hoofe (BMVg) Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 446–447 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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