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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Erweitertes Verfahren S. 443–447 2021-06-16

Erweitertes OKV (16.06.2021): Bundeskanzlerin Merkel hebt Zweijahresfrist nur für BMVg und BMI bis 2013 auf, für BMZ und AA nicht

Originalstelle
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (Original, neues Fenster)

Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.

Thema: Ortskräfte Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Seehofer, Hoofe, BMZ Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 443–447 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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