Camp Marmal Mai–Juni 2021: Bundeswehr nahm im Wege der Amtshilfe Visumanträge auf (2.413 Personen aus 471 Ortskräfte-Familien)
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„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“
Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.