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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5.1.b — Listenverfahren S. 440–441 Mai–Juni 2021

Listenverfahren ab Mai 2021: Aufnahmezusagen „innerhalb von ein bis zwei Tagen“, „in dubio pro Ortskraft“ (Grohmann)

Originalstelle
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (Original, neues Fenster)

Beim vereinfachten Verfahren wurden Ortskräfte des BMVg und BMI per Excel-Liste an die BMI-AG M3 übermittelt; die Aufnahmeerklärung galt mit Listenaufnahme als erteilt. Auch die manuelle Sicherheitsabfrage vor der Aufnahmeerklärung entfiel; sie wurde im KZB-Verfahren des Visumverfahrens nachgeholt. Grohmann (BMVg) führte intern den Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ ein; ab Juni 2021 dauerten Aufnahmezusagen nur noch 1–2 Tage.

Thema: Ortskräfte Akteure: Grohmann (BMVg), Bender (BMI), Weinbrenner (BMI) Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 440–441 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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