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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c — IOM-Verzögerung S. 427–432 Frühjahr–August 2021

IOM-Büro Masar-i-Scharif nie eröffnet, IOM-Büro Kabul für Visa erst Anfang August 2021 nur „wenige Tage“ tätig

Originalstelle
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 427–432 (Original, neues Fenster)

Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.

Thema: Ortskräfte Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMVg (B., Grohmann), BMI Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 427–432 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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