Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.b — Visa on Arrival S. 421–425

Visa on Arrival (§ 14 Abs. 2 AufenthG): BMI lehnte bis 15.08.2021 ab; Soos: BMI-Argumentation „ein ziemliches Totschlagargument“

Originalstelle
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 421–425 (Original, neues Fenster)

Ab Dezember 2020 schlug das AA Visa on Arrival nach § 14 Abs. 2 AufenthG vor. Das BMI lehnte ab: Ohne KZB-Sicherheitsabfrage könnten ungeprüfte Personen einreisen; Innenminister Seehofer betonte das Prinzip von „Humanität und Ordnung“; auch ein „Braindrain“ wurde befürchtet. Soos (AA) kritisierte: Es seien „keine konkreten Sicherheitsbedenken“ gewesen, sondern ein „ziemliches Totschlagargument“. Erst am 15.08.2021 gab das BMI auf Ministerebene seine Position auf.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, Seehofer, Bender, AA (Neumann, Soos) Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 421–425 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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