Strittig § 23 AufenthG (Kontingentaufnahme): AA dafür („zwei verschiedenen Universen“), BMI dagegen; Bender: „keine vergleichbare Konstellation“
Originalstelle
„[Bender:] Es war einfach so, dass es keine vergleichbare Konstellation wie Afghanistan gab, in der man den § 23 [AufenthG] zur Anwendung gebracht hätte. … Personen aus einem akuten Kriegsgebiet rauszuholen ohne Personal vor Ort, ohne IOM vor Ort, ohne UNHCR vor Ort, diese Konstellationen gab es vorher nicht.“
Das AA (Referat 509, Neumann) forderte einen Wechsel auf § 23 Abs. 2 AufenthG (Gruppen- oder Kontingentaufnahme, wie bei jüdischen Zugewanderten und syrischen Geflüchteten). Das BMI lehnte ab: Es gebe keine vergleichbare Konstellation, kein Personal vor Ort wie bei UNHCR oder IOM in anderen Fällen, keinen Präzedenzfall für ein Rechtsgrundlagen-Wechsel mitten im laufenden Aufnahmeverfahren.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.