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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.2.c — Botschaft Teheran S. 416–417 Mai 2020

Vorschlag Mai 2020, Botschaft Teheran in Visumbearbeitung einzubinden, wurde aus politischen Signal-Gründen verworfen

Originalstelle
„Ich hatte das so verstanden, dass man zu dem Zeitpunkt in der Abteilung 2, in der politischen Abteilung, aber auch bei AP 05 [Länderreferat Afghanistan und Pakistan] den Eindruck vermeiden wollte, dass die Deutschen jetzt abziehen und sich vorbereiten auf einen Abzug.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 416–417 (Original, neues Fenster)

Die Visa-Referate des AA schlugen im Mai 2020 vor, die größere Botschaft Teheran in die Bearbeitung afghanischer Visumanträge einzubeziehen. Die politische Abteilung 2 und das Länderreferat AP 05 lehnten ab, weil sie den Eindruck vermeiden wollten, „dass die Deutschen jetzt abziehen und sich vorbereiten auf einen Abzug“. Diese Signal-Logik verhinderte vorbereitende Maßnahmen.

Hinweis zur Einordnung: Hier wird ein wiederkehrendes Muster deutlich: politische Signal-Erwägungen verhinderten verfahrenstechnische Vorbereitungen (siehe auch Charterflüge, Kontingentaufnahmen).
Thema: Ressortabstimmung Akteure: Soos (AA), Abteilung 2 AA, Länderreferat AP05 Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 416–417 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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