Drei diskutierte Varianten (Juni und August 2020): (1) Abschaffung, (2) Beibehaltung mit Einzelfallprüfung, (3) „humanitäre Geste“; BMI lehnte (1) und (3) ab
Originalstelle
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“
In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.