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Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Frühwarnung BMVg S. 403–404 2020-03-26

Frühwarnung BMVg (Oberstleutnant B.) am 26.03.2020: „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten; „Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft!“

Originalstelle
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle Optionen als gegeben an! … Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft! Dass sie früh oder später kommt, falls wir gehen, ist wohl kaum zu bezweifeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 403–404 (Original, neues Fenster)

Mit einer Rundmail am 26.03.2020 alarmierte Oberstleutnant B. (BMVg), nur knapp einen Monat nach dem Doha-Abkommen, alle am Ortskräfteverfahren beteiligten Ressorts: Eine „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten, das Verfahren von 2013 könne sie nicht bewältigen. Er rief zu einer ressortübergreifenden Neukonzeption auf.

Thema: Ortskräfte Akteure: Oberstleutnant B., BMVg Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 403–404 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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