Bridge the Gap.

← Ressortabstimmung

Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — Zuständigkeiten S. 393–394

Federführung BMI (Referat B4); Zuständigkeitsstreit mit M3 als strukturelles Problem

Originalstelle
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung Migration, M3 der „Herrscher des Aufenthaltsrechts“ gewesen sei. … Absprachen, die Sie beispielsweise getroffen haben mit B4, mussten letztendlich immer noch wiedergegengezeichnet, gebilligt oder wie auch immer durch M3 werden. Das war seit jeher ein Problem.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 393–394 (Original, neues Fenster)

Federführend war das BMI (Referat B4, grenzpolizeiliche Angelegenheiten); auch wegen der Zuständigkeit für das deutsche Polizeiprojekt GPPT. Strukturell problematisch: Fachzuständigkeit lag bei B4, aber das Aufenthaltsrecht beim BMI bei der Migrationsabteilung M3. Absprachen mussten doppelt abgestimmt werden. Oberstleutnant B. (BMVg) bezeichnete dies als „seit jeher Problem“.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMI, BMVg, Oberstleutnant B. Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 393–394 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Kernkonflikt: Bundesregierung wog Schutz der Ortskräfte gegen Sicherheits- und Signal-Bedenken ab

Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.

Thema: Ortskräfte abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.1 — Bundeswehr S. 371–372

Ortskraft der Bundeswehr: TV-Journalist im Bundeswehr-Medienzentrum Nordafghanistan 2015–2021, durch Arbeitgeberwechsel 2016 vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.

Thema: Ortskräfte 2015–2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Bayan-e-Shamal-Mediencenter abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.3 — Ortskraft der Bundeswehr: Ablehnungen S. 373–374

Ortskraft der Bundeswehr: Wiederholte Ablehnungen durch Bundeswehr, Konsulat, FODA, Generalinspekteur Zorn, BAMF; Kündigung als Reaktion auf „Flüchtlingsantrag“

Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.

Thema: Ortskräfte April–August 2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Eberhard Zorn (Generalinspekteur), BAMF, Deutsche Botschaft… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4 — Ortskraft der Bundeswehr: Evakuierungsversuche S. 375–376

Ortskraft der Bundeswehr: erster Evakuierungsversuch 19.08.2021 am Nordtor gescheitert (Tränengas, Tausende Menschen, Sohn verletzt)

Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json