Ortskraft der GIZ: IOM-Bearbeitung extrem langsam: „nichts Konkretes“ trotz Hochladens aller Dokumente
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„Ich bekam von ihnen nur sehr langsam Antworten, etwa alle zwei, drei oder vier Wochen, in denen sie eine Information schickten oder eine Frage stellten; aber es war nichts Konkretes, wo man sagen konnte: Okay, es bewegt sich etwas. - Deshalb haben Leute ihre Anträge an alle möglichen E-Mail-Adressen geschickt, von denen sie dachten, dass sie die richtigen sein könnten.“
Der Zeuge schilderte die IOM-Bearbeitung als sehr langsam: Antworten kamen alle zwei bis vier Wochen, ohne konkrete Fortschritte. Deshalb schickten Ortskräfte ihre Anträge an „alle möglichen E-Mail-Adressen“. Die Kommunikation war ein „Netz aus E-Mail-Adressen, das die ganze Zeit geöffnet und geschlossen wurde“.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.