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Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392 August–Oktober 2021

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

Originalstelle
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul, Kabul Luftbrücke, Taliban Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 388–392 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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