Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“
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„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.
Dube stellt ausdrücklich klar, dass er nicht im Auftrag von BMVg, BMZ oder GIZ spricht, sondern eine private, auf jahrzehntelanger Regionalerfahrung beruhende Einschätzung gibt.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.