Ortskraft von Goethe-Institut und KAS: Zugang zum Flughafen Kabul 20.08.2021 mit US-Visum, dann Ausreise mit Bundeswehr
Originalstelle
„Als sie meine Dokumente gesehen haben und meinen Pass, haben sie alles verglichen, und dann haben sie mir gesagt: Oh, es sind so viele Dokumente - - und dass Sie wirklich mit den Deutschen gearbeitet haben. Dann kommen Sie doch mit.“
Die Zeugin, eine frühere Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, arbeitete ab 2017 für das Goethe-Institut und ab 2019 für die KAS. Sie gelangte am 20.08.2021 mit US-Visum (über ihren Bruder) auf das Flughafengelände in Kabul. Nach Vorlage von Arbeitsvertrag und Reisepass nahmen deutsche Soldat:innen sie in die deutsche Evakuierung auf und brachten sie über Taschkent nach Frankfurt am Main. Sie beschrieb die deutsche Evakuierung als „sehr gut organisiert“.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.