Ortskraft der KfW: Taliban durchsuchten KfW-Büro Kabul am Abend des 17.08.2021; Evakuierung am 21.08. nach Taschkent
Originalstelle
„Als die Taliban dort eindrangen, haben sie als Allererstes das Wachpersonal des Büros entwaffnet. Dann kamen sie in das Gebäude hinein und haben die Mobiltelefone, Smartphones von einigen Kollegen und deren Kindern entwendet.“
Die Zeugin, eine frühere Ortskraft der KfW, arbeitete 2018–2021 in der Verwaltung der KfW in Masar-i-Scharif. Nach dem Fall Kabuls befanden sich am 17.08.2021 ca. 15 Familien im KfW-Büro Kabul; Taliban drangen ein, entwaffneten das Wachpersonal und entwendeten Handys. Am 18.08. wurden die Beschäftigten gekennzeichnet (rote und weiße Kopftücher) zum Flughafen geschickt; die Zeugin gelangte gegen Mitternacht ins Camp und reiste am 21.08.2021 nach Taschkent aus.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.