Ortskraft der NATO: Eltern erst über Pakistan (GIZ) ausgereist, Schwester lebt 2022 versteckt in Kabul
Originalstelle
„Damals war meine gesamte Familie in Gefahr, aber meine Eltern sind inzwischen hier. Meine Schwester lebt verborgen, sodass sie nicht frei in Kabul leben kann.“
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der NATO, arbeitete 2005–2014 für die NATO in Kabul und floh 2014 selbst aus Afghanistan. Seine Eltern reisten 2021/2022 über Pakistan mit Hilfe der GIZ aus (Visum durch Botschaft Islamabad (Pakistan), Einreise 03.08.2022, ohne Asylverfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG); seine Schwester, die ebenfalls für internationale Akteure gearbeitet hatte, konnte nicht ausreisen und lebte zum Zeitpunkt der Vernehmung versteckt in Kabul.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.