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Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.3 — Ortskraft der Bundeswehr: Ablehnungen S. 373–374 April–August 2021

Ortskraft der Bundeswehr: Wiederholte Ablehnungen durch Bundeswehr, Konsulat, FODA, Generalinspekteur Zorn, BAMF; Kündigung als Reaktion auf „Flüchtlingsantrag“

Originalstelle
„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide bekommen; zum Beispiel an das deutsche Konsulat, an FODA [Verwaltung des Camp Marmal] und an die Botschaft. … Aus dem Entlassungsschreiben, das dem Ausschuss vorliegt, geht hervor, dass das Medienzentrum die Kündigung mit der Stellung von „Asylanträgen“ unter „falschen Angaben“ und dem daraus resultierenden Reputationsverlust des Medienzentrums begründet hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 373–374 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 373–374 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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