Bridge the Gap.

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Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Kernkonflikt: Bundesregierung wog Schutz der Ortskräfte gegen Sicherheits- und Signal-Bedenken ab

Originalstelle
„Die ressortübergreifende Diskussion um Charterflüge zeigt exemplarisch die von einer Vielzahl an Zeugen geschilderte Abwägung der Bundesregierung zwischen dem Interesse, Ortskräfte zu schützen einerseits und Sicherheitsbedenken sowie der Befürchtung, falsche Signale zu senden andererseits. Begründet haben die Zeuginnen und Zeugen die Ablehnung der Charterflüge mit Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten und der Angst vor einer falschen Signalwirkung, die zur Destabilisierung oder Delegitimierung der afghanischen Regierung hätten führen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.

Thema: Ortskräfte Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 371 (Dokument insgesamt S. 371–467)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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