Kernkonflikt: Bundesregierung wog Schutz der Ortskräfte gegen Sicherheits- und Signal-Bedenken ab
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„Die ressortübergreifende Diskussion um Charterflüge zeigt exemplarisch die von einer Vielzahl an Zeugen geschilderte Abwägung der Bundesregierung zwischen dem Interesse, Ortskräfte zu schützen einerseits und Sicherheitsbedenken sowie der Befürchtung, falsche Signale zu senden andererseits. Begründet haben die Zeuginnen und Zeugen die Ablehnung der Charterflüge mit Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten und der Angst vor einer falschen Signalwirkung, die zur Destabilisierung oder Delegitimierung der afghanischen Regierung hätten führen können.“
Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.
Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.
Das ländliche Afghanistan sei landesweit extrem konservativ; die als „positiv” wahrgenommene Entwicklung habe vor allem in Kabul stattgefunden. Bereits zehn Kilometer außerhalb (z. B. Wardak) lebten die Menschen wie seit Jahrhunderten.
Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.
Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.
Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.
Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.
Beim zweiten Versuch am 23.08.2021 am Abbey Gate stand die Familie der Ortskraft auf der „Excel-Liste aller berechtigten Personen“, wurde aber vom kontrollierenden Feldjäger übersehen und vom Flughafengelände gewiesen. Oberstleutnant B. (BMVg) bewertete dies als „fatale Fehlentscheidung“; Hauptmann H. erklärte, die Listen seien in der unübersichtlichen Lage „nur ganz eingeschränkt nutzbar“ gewesen.