FeststellungTeil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 4 — Gespräche mit den TalibanS. 370
Bundesregierung führte direkte Gespräche mit Taliban: Potzel wöchentlich, Krüger ca. 10 Gespräche; Themen u. a. Frauen- und Menschenrechte
Originalstelle
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen Friedensverhandlungen „einmal die Woche” mit den Taliban gesprochen. Auch der Zeuge Krüger, Leiter des Länderreferates Afghanistan und Pakistan im AA, habe in dieser Zeit zur Unterstützung des politischen Prozesses mehrfach, „ungefähr zehn Gespräche”, mit den Taliban geführt. … Man wollte wissen, wie die ticken. Sind die Taliban des Jahres 2020 noch dieselben, die wir im Jahr 1995 gesehen haben oder bis 2001?“
Die Bundesregierung führte laut Ausschuss-Feststellung direkte Gespräche mit den Taliban: Sonderbeauftragter Potzel „einmal die Woche”, Krüger insgesamt ca. zehn Gespräche, teils in der Residenz des deutschen Botschafters Dr. Fischbach in Doha. Themen waren u. a. Menschenrechte, Frauenrechte und Bildung; Ziel war es, die Taliban „kompromisswilliger” zu stimmen und ihnen „auf den Zahn zu fühlen”. Im Vergleich zu den Gesprächen mit der Republik waren jene mit den Taliban deutlich seltener und formaler.
Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.
Die Taliban hätten nie vorgehabt, mit transnationalen Dschihadisten zu brechen. Ein internes Taliban-Dokument (spätestens 2020) sehe nur Registrierung und Überwachung vor; der vage Doha-Wortlaut verpflichte die Taliban nicht zum Bruch mit Al-Qaida & Co. Die Restriktionen entsprächen in Ton und Inhalt praktisch denen vor dem 11. September 2001. Eine Erklärung, warum diese Bemühungen diesmal besser funktionieren sollen, blieben die Taliban schuldig.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.