FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 4.3 — AtmarS. 364
Atmar: NATO-Partner blieben passiv, nur Merkel sprach sich explizit gegen US-Abzug aus
Originalstelle
„Ich erinnere mich noch an ein Gespräch von Präsident Ghani mit ihrer Exzellenz Bundeskanzlerin Merkel, die bei diesem Treffen ausdrücklich sagte, dass sie dies ansprechen werde, dass sie einen derartigen Rückzug der Streitkräfte aus Afghanistan nicht befürworte. Offen gesagt war dies die einzige Äußerung eines Staatsoberhaupts auf der Welt, mit der die Position der Afghanen unterstützt wurde. Es war ziemlich klar, dass die anderen NATO-Partner eine ähnliche Meinung vertraten.“
Der afghanische Außenminister Atmar berichtete von „stundenlangen Gesprächen” mit hochrangigen deutschen Diplomaten; er habe vergeblich gefordert, EU und NATO sollten gegenüber den USA eine einseitige Entscheidung verhindern. Bundeskanzlerin Merkel sei laut Atmar das einzige Staatsoberhaupt gewesen, das den US-Abzug explizit nicht befürwortet habe. Das Doha-Abkommen habe „weder Deutschland noch sonst jemandem einen Hebel” zur Voranbringung des Friedensprozesses gegeben.
Die westliche Afghanistan-Politik, insbesondere die der NATO und damit auch der Bundesrepublik, sei politisch wie militärisch vollständig von der US-Politik abhängig gewesen.
Einwände in NATO-Hauptstädten gegen das Doha-Abkommen wurden nicht öffentlich transatlantisch debattiert. Zwei vermutete Gründe: die Trump-Administration kümmerte sich nicht um die Meinung der NATO-Partner, und die europäischen Regierungen waren wohl nicht undankbar für eine realistische Möglichkeit, sich im Gefolge der USA zurückzuziehen.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.