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Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.8 — Mandatsverlängerung RSM S. 357–358 2021-03-25

Mandatsverlängerung RSM 25.03.2021: Taliban erklärten Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben

Originalstelle
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis zur Einordnung: Gießmann (Berghof) sah die Befürchtung ausgeräumt; das BMVg dokumentierte ein gegensätzliches, abgestimmtes Taliban-Statement. Der Bericht stellt beide Darstellungen nebeneinander.
Thema: NATO & Bündnis Akteure: Taliban, Bundeswehr, BMVg, Hans-Joachim Gießmann Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 357–358 (Dokument insgesamt S. 340–370)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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