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Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.6 — Frühjahr 2021 S. 354–355 Januar–Juni 2021

Frühjahr 2021: Taliban schinden Zeit, reisten nach Teheran und Moskau statt zu verhandeln; Ghanis „Bunkermentalität”

Originalstelle
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 354–355 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Joe Biden, Taliban, Krüger (AA), Caro, Nadery Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 354–355 (Dokument insgesamt S. 340–370)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Ghani war zunehmend der Realität entrückt, umgab sich mit westlich geprägten Exilafghan:innen

Ghani sei zunehmend der Realität entrückt gewesen; er habe sich seit 2014 mit jungen, westlich geprägten Exilafghan:innen wie Sicherheitsberater Hamdullah Mohib umgeben, die Entrücktheit und Isolation befördert hätten. Ghani habe Warlords und Regionalfürsten bekämpft, die der Westen zeitgleich als Partner ansah.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Hamdullah Mohib stellungnahmen\03-petersmann.json
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Ghani: bis zuletzt eigener Afghanistan-Vision verhaftet; Flucht statt geordneter Übergabe

Ghani habe ein „nur ihm zugängliches” Afghanistan-Bild gehabt; ausländische Diplomat:innen hätten an seinem Gesundheitszustand gezweifelt. Er habe noch vom Handels- und Logistikzentrum Zentral- und Südasiens geträumt, als die Taliban vor Kabul standen; ein letzter Versuch geordneter Machtübergabe sei durch seine Flucht zunichtegemacht worden. Bis heute sehe Ghani sich nicht als Feigling, sondern als Heilsbringer, dessen Flucht ein Blutbad verhindert habe.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 5 — Schritte der afghanischen Regierung nach Doha S. 7

Ghani-Befehl „nur verteidigen, nicht angreifen” verstärkte Probleme im Sicherheitsapparat

2020 hätten die ANSF dem Druck der Taliban kaum noch standgehalten und Kontrolle über wichtige Überlandstraßen (Wardak, Kundus, Baghlan, Helmand) verloren; Ghanis Order, nur zu verteidigen, habe Irritationen und mentale Probleme im Sicherheitsapparat verstärkt. Der Apparat habe Doha kritisch gesehen, weil die eingestellten US-Luftangriffe gerade in umkämpften Gebieten den Taliban zugutekamen.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte stellungnahmen\04-schetter.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 4 — Einleitung S. 340

Innerafghanische Verhandlungen begannen mit 6 Monaten Verspätung: Beginn 12.09.2020 statt 10.03.2020

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Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2020-09-12 Akteure: Markus Potzel, Dr. Fischbach abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

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Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

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