Bridge the Gap.

← Ressortabstimmung

Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.5 — Verhandlungspause S. 353–354 2020-12-21

BMZ-Vorlage Dezember 2020: Erwogene Gespräche mit Taliban über Entwicklungszusammenarbeit, letztlich nicht durchgeführt

Originalstelle
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), verfassten Vorlage an den damaligen Staatssekretär Jäger vom 21. Dezember 2020 nahm dieser zu einem Vorschlag des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel Stellung, Gespräche mit den Taliban über die Entwicklungszusammenarbeit in Doha zu führen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 353–354 (Original, neues Fenster)

In einer BMZ-Vorlage vom 21.12.2020 prüfte Referatsleiter Fischer einen Vorschlag des Sonderbeauftragten Potzel, mit den Taliban über Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, um deren „Kompromissbereitschaft in den innerafghanischen Friedensverhandlungen” zu steigern. Fischer warnte vor Reputationsrisiken der Bundesregierung; das Mandat müsse klar definiert sein. Letztlich kamen diese Gespräche nicht zustande.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMZ, Fischer (BMZ), Markus Potzel Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 353–354 (Dokument insgesamt S. 340–370)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 4 — Einleitung S. 340

Innerafghanische Verhandlungen begannen mit 6 Monaten Verspätung: Beginn 12.09.2020 statt 10.03.2020

Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2020-09-12 Akteure: Markus Potzel, Dr. Fischbach abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 341–342

Krüger: Bundesregierung wollte „strukturell fehlerhaftes” Doha-Abkommen nicht durch Verlagerung nach Deutschland unterstützen

Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 343–345

Verhandlungsteam der afghanischen Republik: 21 Mitglieder (4 Frauen, 17 Männer); Leitung Stanekzai, Kontaktgruppe 5–7 Personen

Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Stanekzai, Abdullah Abdullah, Nadery abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.1.1 — Verhandlungsteam der Republik S. 344–345

Tiefe Kluft zwischen Delegation und Ghani: „Sie haben uns verkauft”; Krüger: „Geburtsproblem” der Zusammensetzung

Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Dezember 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Caro, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json