FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.5 — Verhandlungspause Dez 2020–Jan 2021S. 353–354Dezember 2020 – Januar 2021
AA-Warnung Dezember 2020: Republik überließ Taliban die Rahmensetzung; sensible Themen nicht in Agendavorschlag
Originalstelle
„Die Tatsache, dass die Republik die sensiblen Themen, wie z.B. Verfassung, Frauenrechte usw. nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen hat, birgt Risiken: o Die Republik läuft Gefahr, den TLB [Taliban] die Rahmensetzung zu überlassen und bringt sich in die diskursive Defensive (so wie sie es militärisch bereits ist). o Werden Differenzen zu einzelnen Themen nicht vor den inhaltlichen Verhandlungen auf Republikseite bearbeitet, droht die Spaltung des bisher Einigkeit demonstrierenden Verhandlungsteams.“
Nach Vereinbarung der „rules of procedure” am 02.12.2020 begannen am 05.12. erste Agenda-Gespräche; vom 14.12.2020 bis 05.01.2021 wurde unterbrochen. Eine AA-Kurzanalyse vom 18.12.2020 warnte: Weil die Republik sensible Themen (Verfassung, Frauenrechte) nicht in ihren Agendavorschlag aufgenommen habe, drohe sie den Taliban die Rahmensetzung zu überlassen und in die diskursive Defensive zu geraten. Die Taliban hätten die Agenda der Republik bereits als „Zeichen des Mangels an Ernsthaftigkeit” interpretiert.
Der Start der innerafghanischen Gespräche (geplant bis 10. März 2020) habe sich durch den Ghani-Abdullah-Streit bis Mai 2020 verzögert; zwischenzeitlich drohten beide selbst zu Gewalt aufzurufen; die für Anfang Januar 2021 angesetzte Verhandlungsrunde scheiterte, die Taliban hätten auf Zeit gespielt, weil sie bereits die militärische Machtübernahme vorbereiteten; Kabul sei seit Herbst 2020 erneut von Bombenattentaten heimgesucht worden.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.