Gefangenenaustausch verzögerte Beginn um sechs Monate; BMVg: Taliban wollten Verhandlungen bis zum Truppenabzug ziehen
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„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“
Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.
Im Wortlaut: Bis 10.03.2020 sollten bis zu 5.000 Taliban-Gefangene und bis zu 1.000 Gefangene „der anderen Seite” (Regierungsangehörige) freigelassen werden; Ziel war die Freilassung aller verbliebenen Gefangenen in den darauffolgenden drei Monaten.
Der Doha-Wortlaut zur Gefangenenfreilassung sei widersprüchlich vage gewesen: kein direktes Versprechen, dafür aber „bis zu” 5.000 Taliban und 1.000 Regierungsangehörige bis 10. März 2020; die parallele „Joint Declaration” zwischen USA und Republik formulierte deutlich unverbindlicher. Die Republik gab schließlich laut Aussagen des Ghani-Sprechers bis zu 6.100 Taliban frei. Das sei ein weiterer Etappensieg der Taliban, ein Gesichtsverlust für die Republik. Wahrscheinlichste Erklärung der Widersprüche: US-Vertreter hätten verschiedenen Seiten unterschiedliche Versprechen gemacht.
Mindestens 580 freigelassene Taliban hätten laut Republik unmittelbar wieder an Kampfhandlungen teilgenommen, mindestens 55 wurden getötet; eine nicht vollständig publizierte Studie mit 108 Befragten zeigte, dass 68 % nach der Freilassung wieder auf Schlachtfelder gingen. Die Freilassung habe die Taliban-Kampfkraft faktisch erhöht. Der politische Gewinn sei aber wohl signifikanter gewesen als der militärische.
Im Mai 2020 einigten sich Ghani und Abdullah auf Machtteilung; vor dem Gefangenenaustausch (Taliban entließen ~1.000, die Regierung 5.000) berief Ghani vom 7.–9.08.2020 eine Große Ratsversammlung ein, um sich die Freilassung legitimieren zu lassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Frauenverbände mobilisierten für die Beteiligung von Frauen (fünf in der Verhandlungsdelegation, neun im Hohen Aussöhnungsrat); am 13.08.2020 kündigte der Präsident die Gründung eines Hohen Rats für Frauen an.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.