FeststellungTeil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.3 — Rolle KatarsS. 346–347
Bewertung Katars unterschiedlich: Krüger „unter dem Strich eher hilfreich”; Caro und Atmar: „nicht positiv”, Einfluss „überschätzt”
Originalstelle
„Während der Zeuge Krüger die Rolle Katars als „unter dem Strich eher hilfreich” bezeichnet hat, hat der Zeuge Caro die Vermittlertätigkeit Katars als „nicht positiv” bewertet, da sie sich nach außen als Hauptvermittler der Friedensverhandlungen hätten darstellen wollen und dadurch Unruhe in die Verhandlungen gebracht hätten. … [Atmar:] Die Katarer haben aber wahrscheinlich ihren Einfluss auf den Prozess überschätzt …“
Die Bewertungen Katars als Gastgeber gehen auseinander: Krüger nannte sie „unter dem Strich eher hilfreich” (Hochzeiten Corona-Pandemie professionell bewältigt, sichere Bedingungen für beide Delegationen). Caro bewertete die Vermittlertätigkeit „nicht positiv”: Katar habe sich als Hauptvermittler darstellen wollen und Unruhe in die Verhandlungen gebracht; gleichzeitige Gespräche mit beiden Seiten habe es nicht gegeben. Außenminister Atmar: Katar habe seinen Einfluss „überschätzt”.
Hinweis zur Einordnung: Krüger und Caro und Atmar bewerten die Rolle Katars unterschiedlich; beide Sichtweisen sind dokumentiert.
Im Doha-Abkommen war der Beginn der innerafghanischen Friedensverhandlungen für den 10.03.2020 vorgesehen. Tatsächlich begannen sie erst mit einer Auftaktveranstaltung am 12.09.2020 in Doha, rund ein halbes Jahr später. Anwesend waren der deutsche Sonderbeauftragte Potzel und Botschafter Dr. Fischbach. Im Doha-Abkommen waren Inhalt, Ort und Dauer der Verhandlungen nicht näher geregelt; allein die Durchführung erfüllte die Bedingungen; ein Verhandlungsergebnis war nicht vorgeschrieben.
Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.
Der Leiter des Länderreferats Afghanistan und Pakistan im AA, Krüger, begründete die Ablehnung Deutschlands als Verhandlungsort doppelt: (1) Eine Verlagerung hätte das Doha-Abkommen mit seinen „strukturellen Geburtsfehlern zulasten der Afghanen” implizit gestützt; (2) angesichts der 14-Monats-Frist und der Trump-Administration sei eine zeitraubende Verlagerung nicht sinnvoll gewesen. Die Verhandlungen seien zudem so fragil gewesen, dass ein langwieriger Einigungsprozess über den Ort nicht zu rechtfertigen gewesen wäre.
Das afghanische Verhandlungsteam („Delegation der afghanischen Republik”, auf Druck der Taliban so genannt, weil diese nicht mit der „Regierung” verhandeln wollten) bestand aus 21 Mitgliedern (4 Frauen, 17 Männer) unter Leitung des Ministers Stanekzai. Die eigentlichen Gespräche führte eine fünf- bis siebenköpfige Kontaktgruppe. Vorgaben kamen vom Hohen Rat für Nationale Versöhnung unter Abdullah; entscheiden sollten Kabinett, Hoher Rat und letztlich die Loja Jirga.
Die Zeugen Caro und Krüger berichten von einer tiefen Kluft zwischen der Verhandlungsdelegation und Präsident Ghani: Nach der Einigung auf die Verfahrensregeln im Dezember 2020 warf Ghani dem Team öffentlich „They have sold out” vor. Er gab dem Team „sehr wenig Spielraum” für kreative Vorschläge. Krüger nennt als „Geburtsproblem” die Zusammensetzung als Folge eines Powersharing-Deals diverser Warlords, ohne ausreichende Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Elemente.